Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall!
 
Freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen
Nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenhöhe, Schadenumfang, Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und Restwert zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten müssen grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe unter 1000 €) handelt, übernommen werden.
 
Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben Sie auch das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten sind grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass der anfallende Schriftverkehr, sowie alle Schadenspositionen berücksichtigt werden.
 
Freie Wahl der Werkstatt ihres Vertrauens
Die gegnerische Versicherung hat nicht das Recht, Ihnen eine sogenannte Partnerwerkstatt der Versicherung vorzuschreiben, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen müssen. Vielmehr steht es Ihnen zu, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Auch hier muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten im Reparaturfall übernehmen.

 

 

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